Beitragsordnung

Aktuelle Beitragsordnung als pdf

§ 1 Grundlage der Beitragsordnung

Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen.

§ 2 Aufnahmegebühr

Von jedem Mitglied wird eine Aufnahmegebühr in Höhe von 10,00EUR erhoben. Die Aufnahmegebühr wird mit der ersten Beitragsforderung erhoben.

§ 3 Mitgliederbeiträge

(1) Jedes Vereinsmitglied zahlt einen Mitgliedbeitrag. Dieser setzt sich zusammen aus:

a) Grundbeitrag i. H. v. 6,- EUR je Monat.
b) Abteilungsspezifischem Zusatzbeitrag, welcher zur Aufrechterhaltung des Trainingsbetriebes und der sportlichen Wettkampftätigkeit der Abteilung sowie zur Finanzierung Ihrer Aktivitäten abzuverlangen ist. Die Beitragsgruppen sowie die jeweilige Höhe der Zusatzbeiträge werden in der Anlage I zur Beitragsordnung geregelt und werden durch jede Abteilung in gesonderten Versammlungen beschlossen sowie genehmigt.

(2) Änderungen von Angaben, die eine Umsortierung in eine andere Beitragsgruppe nach sich ziehen, sind schnellstmöglich mitzuteilen. Zur Inanspruchnahme von Ermäßigungen muss ein geeigneter Nachweis im Voraus vorgelegt werden.

(3) Sportinteressierte, die ein Mitgliedschaft im Verein in Erwägung ziehen, sich aber erst vom Sportangebot überzeugen wollen, dürfen vier Wochen beitragsfrei teilnehmen.

(4) Ehrenmitglieder sind vom Mitgliedsbeitrag befreit.

(5) Der Vorstand ist ermächtigt, Beiträge auf Antrag zu stunden, zu ermäßigen oder zu erlassen. Ein Rechtsanspruch auf Ratenzahlung und / oder Stundung der Beitragsschuld besteht nicht.

§ 4 Arbeits- und Dienstleistungen

(1) Die Mitglieder sind verpflichtet, bei Bedarf des Vereines sonstige Leistungen in Form von Arbeits- und Dienstleistungen mit maximal 8 Arbeitsstunden jährlich zu erbringen.

(2) Mitglieder können die Erbringung von Arbeits- und Dienstleistungen durch die Leistung eines Geldbetrages 5,00 EUR / Stunde (Abgeltungsbetrag) abwenden. Die Erbringung der Arbeits- und Dienstleistungen sind für Mitglieder, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet bzw. die das Renteneintrittsalter überschritten haben, sowie im Falle langwieriger Krankheit ausgeschlossen.

§ 5 Fälligkeit und Zahlungsmodalitäten

(1) Mitglieder dürfen zwischen einer monatlichen, halbjährlichen oder jährlichen Zahlungsweise wählen.

(2) Für die Beitragshöhe ist die am Fälligkeitstag bestehende Zugehörigkeit zu einer der Beitragsgruppen maßgebend.

(3) Die Mitgliedsbeiträge sind für den gewählten Zeitraum im Voraus fällig.

(4) Mitgliedsbeiträge, Gebühren und Umlagen werden im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren eingezogen. Das Mitglied hat sich hierzu bei Eintritt in den Verein zu verpflichten, ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen sowie für eine ausreichende Deckung des bezogenen Kontos zu sorgen.

(5) Je nach vereinbarter Zahlungsweise erfolgen die Einzüge jeweils zum Monatsersten, am 15. Januar und/oder 15. Juli, bei neu eingetretenen Mitgliedern innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Beitrittsbestätigung.

(6) Es besteht kein Anspruch auf Rückzahlung gezahlter Beiträge bei Austritt.

(7) Die Kosten eines erfolglosen Versuchs des Betragseinzugs sind von dem Mitglied zu tragen.

§ 6 Mitgliedsausweis

(1) Jedes Mitglied erhält nach Aufnahme in den Verein einen auf den Namen des Mitglieds ausgestellten Mitgliedsausweis, der auch seine Mitgliedsnummer ausweist.

(2) Der Mitgliedsausweis ist nicht übertragbar.

(3) Der Mitgliedsausweis ist nur gültig, wenn alle fälligen Mitgliedsbeiträge bezahlt sind.

(4) Bei Vorlage seines gültigen Mitgliedsausweises kann das Mitglied Vergünstigungen in Anspruch nehmen, die Sponsoren den Mitgliedern des SV Falkensee-Finkenkrug einräumen. Eine aktuelle Übersicht ist auf der Homepage des Vereins eingestellt.

(5) Der Mitgliedsausweis dient außerdem als Nachweis für das Wahlrecht und Stimmrecht auf Mitgliederversammlungen des Vereins.

(6) Für in Verlust geratene Mitgliedsausweise stellt der Verein auf Antrag und auf Kosten (10,00 EUR) des Mitglieds einen Ersatzausweis.

(7) Der Mitgliedsausweis ist Eigentum des SV Falkensee-Finkenkrug und bei Beendigung der Mitgliedschaft zurückzugeben.

§ 7 Mahnung

(1) Kommt ein Mitglied mit der Bezahlung des Mitgliedsbeitrages in Verzug, so erfolgt eine erste schriftliche Mahnung, in der ein späterer Zahlungszeitpunkt von einem Monat festgelegt wird.

(2) Erfolgt bis zum festgesetzten Zeitpunkt kein Zahlungseingang auf dem Vereinskonto, erfolgt eine zweite schriftliche Mahnung. Für die zweite schriftliche Mahnung wird eine zusätzliche Mehraufwandsgebühr von 5,00 EUR berechnet.

(3) Bleibt ein Mitglied nach der zweiten schriftlichen Mahnung mehr als einen Monat in Verzug, können die Beitragsrückstände samt Gebühren, Zinsen und Strafgelder durch die Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens eingeklagt werden.

(4) Der Vorstand hat das Recht, jedes Mitglied, welches den Beitrag nicht nach der zweiten Mahnung entrichtet hat, aus dem Verein auszuschließen. Vorhandene Spielberechtigungen werden dann eingezogen bzw. entzogen.

(5) Offene Beiträge sind vor einem Austritt zu entrichten.

§ 8 Inkrafttreten

Diese Beitragsordnung wurde von der Mitgliederversammlung in der vorliegenden Form am 9. Oktober 2020 beschlossen und ersetzt die bisherige Beitragsordnung vom 29. Oktober 2009. Sie tritt sofort in Kraft.

 

Anlage zur Beitragsordnung

Die nachfolgend aufgeführten monatlichen Mitgliedsbeiträge umfassen sowohl den Grundbeitrag als auch den abteilungsspezifischen Zusatzbeitrag:

Badminton
Kinder / Jugendliche 8,00 Euro
Erwachsene 13,00 Euro
Erwachsende ermäßigt 11,00 Euro
Fußball
Kinder / Jugendliche 12,00 Euro
Erwachsene im Spielbetrieb 15,00 Euro
Azubis, Studenten, Erwerbslose, Rentner, Freizeitspieler 12,00 Euro
Trainer, Übungsleiter, Schiedsrichter, Ehrenamtler, Passive 6,00 Euro
Gesundheitssport
Aktive 7,00 Euro
Gymnastik
Erwachsene 7,50 Euro
Jugendliche / Rentner 6,50 Euro
Sporttanz
Erwachsene 38,00 Euro
Erwachsene ermäßigt 28,00 Euro
Jugendliche 21,00 Euro
Tischtennis
Kinder / Jugendliche 12,50 Euro
Erwachsene 10,00 Euro
Volleyball
Aktive 6,00 Euro
Wandern
Aktive 6,00 Euro
Ehrenmitglied 0,00 Euro
Sonstige Beiträge – einmalig
Aufnahmegebühr 10,00 Euro
Beantragung einer Spielberechtigung Fußball 15,00 Euro

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