UPDATE : Mitgliederhauptversammlung am 09.10.2020 um 18:00 Uhr
AKTUELLE HINWEISE ZUM HYGIENEKONZEPT IN DER STADTHALLE FALKENSEE
- jeder Besucher der Stadthalle Falkensee ist verpflichtet, sich bei Betreten der Stadthalle Falkensee die Hände zu desinfizieren (Desinfektionsmittelspender befinden sich um Eingangsbereich)
- von jedem Teilnehmer sind die Kontaktdaten aufzunehmen (Vor- und Zuname, Telefonnummer, E-Mail-Adresse), unter Berücksichtigung des Datenschutzes
- die Teilnehmerlisten sind 4 Wochen lang aufzubewahren
- in der Stadthalle Falkensee besteht eine Verpflichtung zum Tragen eines Mund- und Nasenschutzes bis zum Erreichen des Sitzplatzes
- es ist darauf zu achten, den Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten
- der Verein wird durch das Stadthallenteam in das vorhandene Einbahnstraßensystem eingewiesen (Eingang Haupteingang, Ausgang Campusplatz, Saaleingang rechts, Saalausgang links).
- das Einbahnstraßensystem ist des Weiteren ausgeschildert mit Aufstellern und Markierungen auf dem Fußboden
- jeder Teilnehmer erhält für die Dauer der Veranstaltung seinen festen Sitzplatz
- auch die Sanitärräume sind in das Einbahnstraßensystem integriert
- die Sanitärräume sind durch das Stadthallenteam mit Flüssigseife und Handtuchpapier ausgestattet
- für eine ausreichende Belüftung der Veranstaltungshalle sorgt das Stadthallenteam
Einladung
zur Mitgliederhauptversammlung des SV Falkensee – Finkenkrug e. V.
am Freitag, dem 09. Oktober 2020 um 18:00 Uhr
Großer Saal der Stadthalle Falkensee
Tagesordnung:
1. Begrüßung
2. Bestätigung der Tagesordnung
3. Vorschlag und Bestätigung des Versammlungsleiters
4. Wahl der Wahlkommission
5. Bericht des Vorsitzenden
6. Berichte der Abteilungen
6.1. Badminton
6.2. Fußball
6.3. Gymnastik
6.4. Tischtennis
6.5. Volleyball
6.6. Wandern
6.7. Seniorensport
6.8. Sporttanz
7. Bericht des Kassenwartes
8. Bericht der Kassenprüfer
9. Anfragen und Aussprachen zu den Berichten
10. Entlastung des Vorstandes
11. Ehrungen
12. Anträge (Änderung der Beitragsordnung und Änderung der Satzung)
13. Wahl des neuen Vorstandes
13.1. des ersten Vorsitzenden
13.2. des zweiten Vorsitzenden
13.3. des dritten Vorsitzenden
13.4. des Kassenwarts
13.5. des Gesamtverantwortlichen für Öffentlichkeitsarbeit
13.6. der Beisitzer
14. Wahl der Delegierten/Ersatzdelegierten zur Mitgliederversammlung des KSB
15. Verschiedenes und Schlusswort
Gemäß § 9 Abs. 5 ist die Mitgliederversammlung ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitgliederbeschlussfähig.
Bitte beachtet die Abstandsregel und die Hygieneregeln.