Hygieneplan der Abteilung Badminton des SVFF (Stand 08/2020)
Gültigkeit
Der Hygieneplan ist für die Abteilung Badminton des SVFF in der Stadthalle der Stadt Falkensee (Betreiber), dem Vicco von Bülow Gymnasium und in der Gesamtschule Immanuel Kant während der Trainingszeiten gültig.
Verantwortlichkeiten
- Hallenbetreiber: Stadt Falkensee
- Hygienebeauftragter SVFF: Sven Steller
- verantwortlicher Spielbetrieb: Übungsleiter der Abteilung (gem. Teilnehmerliste)
Der jeweilige Übungsleiter ist verantwortlich für die Umsetztung der nachfolgenden Regeln und ist 1. Ansprechpartner für die Spieler/Spielerinnen. Er kontrolliert die Einhaltung der Regeln und kann bei Verletzung der Regeln Ordnungsmaßnahmen ergreifen.
Hygienekonzept
Dieses Hygienekonzept setzt die Vorgaben der Verordnung über den Umgang mit dem SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 in Brandenburg (SARS-CoV-2-Umgangsverordnung – SARS-CoV-2-UmgV) vom 12.06.2020, geändert durch Verordnung vom 26. Juni 2020 des Landes Brandenburg und die Vorgaben der Stadt Falkensee zur Nutzung von Schulsporthallen durch Vereine (Schreiben Hr. Neugebauer vom 04.06.2020).
Jede Spielerin und jeder Spieler ist für die Einhaltung der nachfolgenden Regeln verantwortlich. Sie dient der eigenen und der Gesundheit der Mitspieler/innen und der Durchführung eines geregelten Spielbetriebes. Durch Eintrag in die Teilnehmerliste und die Teilnahme am Spielbetrieb stimmt der Spieler / die Spielerin den nachfolgenden Regeln zu und verpflichtet sich, diese einzuhalten. Zudem stellt er den Verein bzgl. einer SARS-CoV-2-Erkrankung haftungsfrei.
- Der Hygienebauftragte des SVFF ist der 1. Vorsitzende Sven Steller. Er fungiert als Koordinator für sämtliche Anliegen und Anfragen zur Wiederaufnahme des Trainingsbetriebes. Der Stadt liegen seine Adresse und Telefonnummer vor.
- Der Trainingsbetrieb erfolgt ausschliesslich nicht überlappend zu der vorherigen und nachfolgenden Hallenbelegung (durch andere Vereine oder Abteilungen des SVFF).
- Der Trainingsbetrieb wird vorgeplant (Internet-Abfrage der Teilnehmer) mit Zeitvorgabe für den Spielbeginn.
- Es dürfen nur Mitglieder des SVFF Abteilung Badminton am Spielbetrieb teilnehmen. Zuschauer sind nicht gestattet.
- Es dürfen nur gesunde Mitglieder des SVFF Abteilung Badminton am Training teilnehmen. Hierzu erfolgt eine Abfrage vor Spielbetrieb (per Internet) und die Bestätigung des Teilnehmers auf der Teilnehmerliste. Ausgeschlossen vom Spielbetrieb sind Personen, welche trockenen Husten, Fieber, Atembeschwerden, Muskelschmerzen, unerklärliche Müdigkeit, zeitw. Verlust von Geruchs- oder Geschmackssinn bzw. Halsschmerzen haben. Hier könnte eine SARS-CoV-2-Infektion vorliegen.
- Durch den Übungsleiter wird eine Teilnehmerliste zu Beginn des Spielbetriebes ausgelegt, in dem sich alle Teilnehmer am Spielbetrieb eintragen müssen (Vor- und Zuname und Telefonnummer). Zusätzlich erfolgt hier eine Bestätigung (per Unterschrift) der Kenntnissnahme und Befolgung dieses Hygienekonzeptes. Die papier-basierte Liste wird 4 Wochen aufbewahrt und danach vernichtet. Eine Kopie der Liste wird dem Hygienebeauftragten des SVFF als (geschütztes) Foto zugeschickt. Dieser ist für die entsprechende Vernichtung der Kopie nach 4 Wochen verantwortlich.
- Für den Zugang zur Halle und beim Training gilt grundsätzlich das Abstandsgebot von mind. 1,5m zwischen Personen. Ausnahmen hiervon siehe Punkt 10.
- Vor Betreten der Halle sind die Hände mit dem durch den Betreiber bzw. dem Verein bereitgestellten Handdesinfektionsmittel zu desinfizieren.
- Ansammlungen von Personen sind zu vermeiden. Ist dieses nicht möglich, ist ein Mund-Nasenschutz zu tragen.
- Das Abstandsgebot von mind. 1,5m zwischen Personen gilt nicht für Ehe- bzw. Lebenspartner, häusliche Gemeinschaften, Personen, für die ein Sorge- oder Umgangsrecht besteht sowie für Kinder und junge Erwachsene bis zum 27. Lebensjahr.
- Sitzbänke für nicht spielende Personen (Besucher, Eltern) werden nicht zur Verfügung gestellt.
- Auf Sitzbänken (für ruhende Spieler/Spielerinnen) ist grundsätzlich der Mindestabstand von 1,5m einzuhalten und ein Mund-Nase-Schutz zu tragen. Ausnahmen: siehe Pkt. 10.
- Körperkontakt zwischen Personen wie Händeschütteln, Umarmen, Abklatschen etc. sind nicht gestattet.
- Der Spielbetrieb findet als Einzel bzw. Doppelspiel statt.
- Es darf nur eigenes Spielequipment verwendet werden. Das gemeinsame Nutzen von Schlägern ist nicht gestattet.
- Soweit vorhanden ist eine technische Lüftung (im Zu-Fortluftbetrieb, keine Umluft) während des Spielbetrieb in der Halle zu verwenden. Ist keine technische Lüftung vorhanden, so ist dauerhaft (z.B. durch Öffnen der Fenster) zu lüften.
- Ist der Abstand zwischen zwei benachbarten Spielfeldern kleiner als 1,5m , so kann nur ein Feld genutzt werden. Ausnahmen hiervon sind nur nach Maßgabe des Punktes 10 möglich.
- Bei geübten Spielern ist durch ihre Spielweise (Ausfallschritt und gestreckter Arm mit Verlängerung durch den Schläger) sichergestellt, dass ein ausreichender Abstand zwischen den Spielern/Spielerinnen eingehalten wird (Referenz: DBV). Ungeübte Personen dürfen daher zunächst nur Einzel spielen. Über die Qualifikation entscheidet der jeweilige Übungsleiter.
- Bei der Anmeldung zur Teilnahme am Übungsbetrieb (Erwachsene über 27 Jahren) sind Spielgruppen mit max. 10 Spielern zu bilden. Diese können untereinander die Spielerpaarungen tauschen, nicht aber in andere Spielergruppen wechseln.
- Spielgerät wird beim Aufbau/Abbau an den Kontaktflächen zu Händen desinfiziert.
- Bälle werden pro Spielpaarung nur einmal bespielt und (bei Eignung) in einem extra Karton gesammelt. Diese Bälle können beim nächsten Training wieder genutzt werden.
- Duschen und Umkleiden stehen vorerst nicht zur Verfügung. Die Spielkleidung ist bereits zuhause anzulegen und lediglich die Hallenschuhe sind in der Halle anzulegen.
- Auf den Toiletten sind die Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten. Desinfektionsmittel ist mitzubringen.
- Nach dem Spielbetrieb ist die Halle zügig zu verlassen.
gez.: Leitungsteam der Abteilung Badminton des SVFF, 10.08.2020