Änderungen Fussball durch neue Eindämmungsverordnung

Die seit 24.11.2021 gültige Eindämmungsverordnung bringt auch für den
Fussball (outdoor) Änderungen mit sich.

Für uns gilt ab sofort folgende Regeln (Kurzfassung):
1) 2G Zutrittsbeschränkung [§7 2. SARS-CoV-2-EindV] (geimpft oder genesen) auf den Sportanlagen Leistikowstr. und Sportpark Rosenstr. mit Abweichung von
1.1) Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr dürfen am Trainings- und Wettkampfbetrieb ohne Nachweis teilnehmen.
1.2) Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr dürfen am Trainings-
und Wettkampfbetrieb teilnehmen, wenn geimpft oder genesen oder ein Testnachweis (Schultest ausreichend!) vorliegt.
2) Für Trainer / Mannschaftsbetreuer ist der 2G-Nachweis ebenfalls zu erbringen.
3) Die entsprechenden Nachweise müssen mitgeführt werden.
4) Sollten Eltern oder weitere Personen beim Training anwesend sein, ist von diesen Personen ebenfalls der Nachweis durch den Trainer zu prüfen und zu dokumentieren.
5) Zu jedem Training ist eine Kontaktliste zu führen und unmittelbar nach dem Training an corona@svff.de zu schicken (20211124_Kontaktliste als Excel).

Der Verein wird die Einhaltung der Regeln stichprobenartig überprüfen und bei Nichteinhaltung entsprechende Maßnahmen ergreifen.

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